PRÜFER AUSBILDUNGEN

115 Minuten​ Kursdauer

36 Lektionen

Zertifikat

C Prüfer

 

Ein C-Prüfer ist dazu berechtigt, im Kampfkunst Kollegium Prüfungen zum nächsten Schülergrad abzunehmen. Dabei arbeitet er mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammen. Für seine Arbeit als Prüfer im Kinderbereich sollte er das Samurai-Kids-Konzept verstanden haben und mit der dazugehörigen Prüfungsordnung umgehen können.

Um als C-Prüfer tätig sein zu dürfen, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Jeder C-Prüfer muss Mitglied im Kampfkunst Kollegium sein und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Er sollte mindestens den letzten Schülergrad (1.Kyu bzw. brauner Gürtel) besitzen. Bei der Arbeit mit Kindern bis acht Jahren in den Gruppen Minis und Kids ist der 5. Kyu ausreichend. Als C-Prüfer empfiehlt es sich, auch als C-Instructor tätig zu sein. Dadurch ist man besser mit den jeweiligen Altersklassen und deren Unterricht vertraut, was für die Prüfung durchaus wichtig ist.

Um die Lizenz als Prüfer C des Kampfkumst Kollegiums zu erhalten, müssen die entsprechenden Theorielektionen bearbeitet und die dazugehörigen Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem sollte eine Teilnahme an einem entsprechenden Seminar des Kampfkunst Kollegiums erfolgen. Der Praxisteil besteht aus zwei Einheiten, in denen der Kandidat unter Aufsicht des Dojoleiters Prüfungen abnimmt. Wie und ob ein C-Prüfer eingesetzt wird, darf der Dojoleiter entscheiden.

Die Formulare der bestandenen Theorie- und Praxisprüfung werden beim Kampfkunst Kollegium eingereicht. Bei Vollständigkeit und Richtigkeit erhält der Kandidat seine Lizenz durch das Kampfkunst Kollegium. Diese steht dann zum Download bereit.

137 Minuten Kursdauer

34 Lektionen

Zertifikat

B Prüfer

 

Im Kampfkunst Kollegium wurde der Junior-Dan als eine Art Vorstufe zum Schwarzen Gürtel für Kinder und Jugendliche eingeführt. Der B-Prüfer ist dazu berechtigt, Prüfungen zum Junior-Dan abzunehmen. Da die Prüflinge im jugendlichen Alter sind, benötigt der Prüfer B neben einer ausreichenden fachlichen Qualifikation auch gute menschliche und didaktische Kenntnisse. Vor allem muss er den Umgang mit Kindern und Jugendlichen mögen und gut beherrschen. Die Prüfungen zum Schwarzen Gürtel basieren deutschlandweit auf einer Din-Norm. Daher ist es notwendig, dass er den nationalen Standard für die Prüfungen kennt und anwenden kann. So kann er eine Prüfung zum Junior-Dan nach den entsprechenden Bestimmungen organisieren und abnehmen.

Um B-Prüfer des Kampfkunst Kollegiums werden zu können, müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Man muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und mindestens den ersten Dan besitzen, wobei die Prüfung hierzu auch während der Ausbildung erfolgen kann.

Um die Lizenz zum Prüfer B des Kampfkunst Kollegiums zu erhalten, müssen die entsprechenden Theorielektionen bearbeitet und die dazugehörigen Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem sollte eine Teilnahme an einem entsprechenden Seminar des Kampfkunst Kollegiums erfolgen. Der Praxisteil besteht aus zwei Einheiten, in denen der Kandidat unter Aufsicht eines erfahrenen B-Prüfers Junior-Dan-Prüfungen abnimmt.

Die Formulare der bestandenen Theorie- und Praxisprüfung werden beim Kampfkunst Kollegium eingereicht. Bei Vollständigkeit und Richtigkeit erhält der Kandidat seine Lizenz durch das Kampfkunst Kollegium. Diese steht dann zum Download berei

30 Minuten Kursdauer

11 Lektionen

Zertifikat

A Prüfer


Jeder, der mit Kampfkunst beginnt, begibt sich auf den Weg zum Schwarzen Gürtel. Die Aufgabe eines jeden Kampfkunstlehrers ist es, diesen Weg mit seinen Schülern gemeinsam zu gehen und sie letztendlich zum Dan zu bringen. Der Schwarze Gürtel ist das Ergebnis von viel Fleiß und Arbeit. Daher hat auch die Prüfung zum Dan einen besonderen Stellenwert. Ein A-Prüfer kennt den nationalen Standard für Prüfungen zum Schwarzen Gürtel und ist dazu berechtigt, solche auf einer normierten Basis abzunehmen. Darüber hinaus weiß er, wie eine Prüfungsveranstaltung zu organisieren ist.

Um als A-Prüfer im Kampfkunst Kollegium tätig sein zu dürfen müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Jeder Kandidat muss selbst ebenfalls Dan-Träger (Schwarzer Gürtel) sein und sollte sich sehr gut mit seiner Kampfkunst auskennen. Die Arbeit als A-Prüfer bedarf einer guten fachlichen, methodischen und didaktischen Eignung. Nur so kann er die in der Prüfung ausgeführten Übungen und Techniken fachlich kompetent einschätzen und mit den Prüflingen angemessen umgehen. Das Kampfkunst Kollegium ist dazu berechtigt, Nachweise zu diesen Kompetenzbereichen einzufordern.

Um die Lizenz zum A-Prüfer zu erhalten, müssen die entsprechenden Theorielektionen bearbeitet und die dazugehörigen Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem sollte eine Teilnahme an einem entsprechenden Seminar des Kampfkunst Kollegiums erfolgen. Der Praxisteil besteht aus zwei Einheiten, in denen der Kandidat unter Aufsicht eines erfahrenen A-Prüfers Dan-Prüfungen abnimmt.

Die Formulare der bestandenen Theorie- und Praxisprüfung werden beim Kampfkunst Kollegium eingereicht. Bei Vollständigkeit und Richtigkeit erhält der Kandidat seine Lizenz durch das Kampfkunst Kollegium. Diese steht dann zum Download bereit.

 

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