INSTRUCTOR AUSBILDUNGEN

115 Minuten​ Kursdauer

36 Lektionen

Zertifikat

C Instructor

 

Du betreibst selbst mit Begeisterung eine Kampfkunst und möchtest deine Erfahrung und dein Wissen gerne weitergeben? Du hast Freude am Umgang mit Menschen und willst deine Leidenschaft zur Kampfkunst mit anderen teilen? Dann ist der Instructor C genau richtig für dich!
Die Instructor-C-Lizenz bildet die Basis der Instructor-Lizenzen des Kampfkunst Kollegiums. Als Instructor C ist man ausgebildeter Kampfkunstlehrer einer Kampfkunstschule und kann einzelne Unterrichtsstunden oder sogar eine eigene Unterrichtsgruppe übernehmen.
Für das Unterrichten von Kindern ist es wichtig das Samurai-Kids-Programm des Kampfkunst Kollegiums zu verstehen und umsetzen zu können. Dieses Konzept wurde speziell für den Kinderunterricht im Kampfkunstbereich entwickelt. Die Instructor-C-Lizenz vermittelt das notwendige Grundwissen gemeinsam mit hilfreichen Tipps und Tricks für die Praxis.

Welche Voraussetzungen gibt es?
Um als Instructor C tätig sein zu dürfen, sollten einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Jeder Instructor C muss Mitglied im Kampfkunst Kollegium sein und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Welche Unterrichtsstunden und –gruppen der Instructor übernehmen darf, liegt im Ermessen des Dojoleiters. Vor allem der Unterricht bei den Minis (4-6 Jahre) und bei den Kids (6-8 Jahre) ist pädagogisch sehr anspruchsvoll. Für einen Einsatz in den Unterrichtsgruppen der Schüler (9-12 Jahre) oder Teens (ab 13 Jahre) sollte der Instructor mindestens den zweiten Kyu (roter Gürtel) besitzen.

Um die Lizenz als Instructor C des Kampfkunst Kollegiums zu erhalten, müssen die entsprechenden Theorielektionen bearbeitet und die dazugehörigen Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem sollte eine Teilnahme an einem Instructor-C-Seminar des Kampfkunst Kollegiums erfolgen. Schließlich finden noch zwei Lehrproben statt, welche vor Ort vom jeweiligen Kampfkunstschulleiter abgenommen werden können.

Die Formulare der bestandenen Theorie- und Praxisprüfung werden beim Kampfkunst Kollegium eingereicht. Bei Vollständigkeit und Richtigkeit erhält der Kandidat seine Lizenz durch das Kampfkunst Kollegium. Diese steht dann zum Download bereit.

Viel Spaß!

137 Minuten Kursdauer

34 Lektionen

Zertifikat

B Instructor

 

Als Instructor B ist man ausgebildeter Kampfkunstlehrer einer Kampfkunstschule. Er darf nicht nur einzelne Unterrichtsstunden und –gruppen übernehmen, sondern kann auch als Leiter eines Standorts eingesetzt werden. Ein Standort kann als Außenstelle der eigentlichen Kampfkunstschule verstanden werden. Der Instructor B ist für einen Standort vollständig verantwortlich. Er leitet hier den Unterricht und kümmert sich auch um Organisatorisches. Für das Unterrichten von Kindern ist es erforderlich, dass er das Samurai-Kids-Programm des Kampfkunst Kollegiums verstanden hat und umsetzten kann.

Um als Instructor B des Kampfkunst Kollegiums tätig sein zu dürfen, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet sein. Des Weiteren sollte man den ersten Dan einer Kampfkunst besitzen, wobei die Prüfung hierzu auch während der Ausbildung erfolgen kann.

Um die Lizenz als Instuctor B des Kampfkunst Kollegiums zu erhalten, müssen die entsprechenden Theorielektionen bearbeitet und die dazugehörigen Fragen richtig beantwortet werden. Außerdem sollte eine Teilnahme an einem Intructor-B-Seminar des Kampfkunst Kollegiums erfolgen. Der Praxisteil besteht aus einer Lehrprobe, welche vom Dojo-Leiter abgenommen wird. Ob und wie der Instructor B als Standortleiter eingesetzt wird, entscheidet der jeweilige Dojoleiter.

Die Formulare der bestandenen Theorie- und Praxisprüfung werden beim Kampfkunst Kollegium eingereicht. Bei Vollständigkeit und Richtigkeit erhält der Kandidat seine Lizenz durch das Kampfkunst Kollegium. Diese steht dann zum Download bereit.

xx Minuten Kursdauer

xx Lektionen

Zertifikat

A Instructor

Blindtext

Als Instructor B ist man ausgebildeter Kampfkunstlehrer einer Kampfkunstschule. Er darf nicht nur einzelne Unterrichtsstunden und –gruppen übernehmen, sondern kann auch als Leiter eines Standorts eingesetzt werden. Ein Standort kann als Außenstelle der eigentlichen Kampfkunstschule verstanden werden. Der Instructor B ist für einen Standort vollständig verantwortlich. Er leitet hier den Unterricht und kümmert sich auch um Organisatorisches. Für das Unterrichten von Kindern ist es erforderlich, dass er das Samurai-Kids-Programm des Kampfkunst Kollegiums verstanden hat und umsetzten kann.

Um als Instructor B des Kampfkunst Kollegiums tätig sein zu dürfen, muss mindestens das 18. Lebensjahr vollendet sein. Des Weiteren sollte man den ersten Dan einer Kampfkunst besitzen, wobei die Prüfung hierzu auch während der Ausbildung erfolgen kann.

 

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